BKrFQG: Was das Gesetz für dich bedeutet

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet alle Fahrer der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E zu 35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre. Es setzt die EU-Richtlinie 2003/59/EG in deutsches Recht um. Seit dem 2. Dezember 2020 gilt die aktuelle Fassung.

35 Stunden in 5 Jahren: Die Weiterbildungspflicht

§5 BKrFQG schreibt 35 Stunden Weiterbildung vor. Aufgeteilt in 5 Module zu je 7 Stunden. Jede Stunde zählt 60 Minuten. Die Module müssen nicht am Stück absolviert werden. Du kannst sie über die 5 Jahre verteilen.

Die 5 Module decken ab:

  1. Eco-Training und wirtschaftliches Fahren
  2. Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
  3. Sicherheitstechnik und Assistenzsysteme
  4. Gesundheit, Image und Prävention
  5. Ladungssicherung (LKW) oder Fahrgastsicherheit (Bus)

Eine Weiterbildung gilt für LKW und Bus gleichzeitig. Du brauchst nicht zwei separate Zyklen.

Bußgelder: Was passiert ohne Qualifikation

§9 BKrFQG regelt die Strafen. Fahrer ohne gültige Qualifikation: bis zu 5.000 EUR. Unternehmer, die solche Fahrer einsetzen: bis zu 20.000 EUR. Im Detail:

Bei einer Kontrolle kann sofortiges Fahrverbot erteilt werden. Die Weiterfahrt wird untersagt bis ein gültiger Nachweis vorliegt.

Besitzstandsschutz: Vor dem Stichtag?

Stichtage für die Grundqualifikation:

Führerschein vor dem Stichtag? Dann entfällt die Grundqualifikation. Die 35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre bleiben trotzdem Pflicht.

FQN: Der neue Nachweis seit 2021

Seit dem 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Der FQN ist eine separate Karte. Beide Dokumente müssen bei Kontrollen mitgefuehrt werden. Bestehende 95-Einträge bleiben bis Ablauf gültig.

Wichtig: Die Bundesdruckerei stellt den FQN zentral her. Lieferzeit: bis zu 6 Wochen. In Ballungsräumen länger. Faustregel: 8 Wochen vor Ablauf bei der Behörde melden.

E-Learning ab 2026

Seit Februar 2026 (Gesetz vom 03.02.2026, BGBl. 2026 I Nr. 30) dürfen bis zu 12 der 35 Stunden als E-Learning absolviert werden. Synchron oder asynchron. Die restlichen 23 Stunden bleiben Präsenzpflicht. Ab Sommer 2026 voraussichtlich praktisch nutzbar.

Ausnahmen

§1 Abs. 2 BKrFQG nennt Ausnahmen von der Qualifizierungspflicht:

Kosten

Wochenkurs (5 Module): 450-550 EUR. Einzelmodul: 90-110 EUR. Dazu Amtsgebühren: Führerscheinverlängerung ca. 40-50 EUR + FQN-Ausstellung ca. 32-40 EUR. Ärztliches Gutachten: 80-150 EUR.

Ca. 90% der Speditionen übernehmen die Modulkosten. Die doppelten Amtsgebühren für FQN bleiben oft am Fahrer. Rechtlich ist die Qualifikation Sache des Fahrers.

Rechtsschutzversicherung schützt bei Bußgeld-Verfahren

Bis zu 20.000 EUR Bußgeld für Unternehmer, bis zu 5.000 EUR für Fahrer. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten bei Bußgeldverfahren nach BKrFQG §9. Gerade für Speditionen und Fuhrparkleiter sinnvoll.

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Quellen